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GRÜNDUNG & RECHT17. Februar 2026·AKTUALISIERT: 21. SEPTEMBER 2026·9 MIN LESEZEIT

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GmbH gründen in Österreich 2026: Ablauf, Kosten — und wann die FlexCo besser passt

Was sich mit der Reform 2024 geändert hat, wie die vereinfachte Gründung über das Unternehmensserviceportal funktioniert und welche laufenden Pflichten ab dem ersten Tag gelten. Mit Quellenstand September 2026.

Die kurze Antwort vorab

Eine GmbH entsteht in Österreich erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Davor stehen drei Dinge: ein Gesellschaftsvertrag beziehungsweise — bei einer Ein-Personen-GmbH — eine Errichtungserklärung in Notariatsaktform, die Einzahlung der bar zu leistenden Stammeinlage mit Bankbestätigung und die Anmeldung zum Firmenbuch durch sämtliche Geschäftsführer mit notariell oder gerichtlich beglaubigten Unterschriften.

Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, davon ist die Hälfte bei der Gründung bar einzuzahlen. Für die Eintragung fallen Gerichtsgebühren an; diese entfallen, wenn das Neugründungs-Förderungsgesetz anwendbar ist (laut wko.at, Stand August 2026).

Was sich 2024 geändert hat — und was davon heute gilt

Der häufigste veraltete Ratschlag im Netz lautet, man könne eine GmbH „mit 5.000 Euro Gründungsprivileg“ gründen und die zweite Hälfte binnen zehn Jahren nachzahlen. Das stimmt nicht mehr. Seit 1. Jänner 2024 beträgt das GmbH-Mindeststammkapital 10.000 Euro, und weil es auf diesen Betrag gesenkt wurde, besteht laut WKO kein Bedarf mehr für die gesetzlichen Regelungen über die Gründungsprivilegierung. Bestehende gründungsprivilegierte GmbHs müssen die entsprechenden Bestimmungen bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrags beseitigen (laut wko.at, Stand August 2026).

Praktisch heißt das: Sie brauchen bei der Gründung 5.000 Euro in bar auf dem Konto — die Hälfte von 10.000 Euro —, nicht mehr und nicht weniger. Die frühere Konstruktion mit Nachzahlungspflicht ist Geschichte. Ausnahmen von der Bareinzahlung gibt es nur in besonderen Fällen, etwa bei bestimmten Umgründungen zur Fortführung eines mindestens seit fünf Jahren bestehenden Unternehmens.

5.000 Euro Bareinlage sind die gesetzliche Untergrenze — nicht der Kapitalbedarf Ihres Unternehmens. Die beiden Zahlen haben nichts miteinander zu tun.

Diesen Unterschied übersehen viele Gründungen, und er wird später teuer. Wie hoch der tatsächliche Kapitalbedarf ist, ergibt sich aus Anlaufkosten, Investitionen und Working Capital — die Systematik dafür steht im Kapitalbedarfsplan für die GmbH.

GmbH oder FlexCo?

Seit 2023 gibt es mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) eine zweite Kapitalgesellschaftsform, die stark an die GmbH angelehnt ist; soweit das FlexKapGG nichts anderes regelt, gelten die GmbH-Bestimmungen. Auch hier beträgt das Mindeststammkapital 10.000 Euro mit hälftiger Bareinzahlung. Die Unterschiede, die in der Praxis zählen:

  • Stammeinlage ab 1 Euro je Gesellschafter statt 70 Euro bei der GmbH; die Teilung von Geschäftsanteilen ist zulässig.
  • Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht, bis maximal 24,99 Prozent des Stammkapitals — gedacht als vereinfachte Mitarbeiterbeteiligung. Die Übertragung braucht nur Schriftform, und im Gesellschaftsvertrag ist ein Mitverkaufsrecht für den Exit-Fall vorzusehen.
  • Erleichterte Form bei Anteilsübertragungen: statt Notariatsakt genügt eine Privaturkunde, errichtet durch Notar oder Rechtsanwalt. Der Gesellschaftsvertrag selbst bleibt notariatsaktpflichtig.
  • Mehr Spielraum bei Beschlüssen und Kapital: Umlaufbeschlüsse ohne Einverständnis aller Gesellschafter, uneinheitliche Stimmabgabe, bedingte Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital sowie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte.

Die Firma muss den Zusatz FlexKapG, FlexCo oder Flexible Kapitalgesellschaft enthalten (alles laut wko.at, Stand August 2026 beziehungsweise April 2026). Als Faustregel: Wer Mitarbeiter beteiligen oder mehrere Finanzierungsrunden fahren will, sollte die FlexCo prüfen; für den klassischen operativen Betrieb mit ein bis drei Gesellschaftern bleibt die GmbH der einfachere Weg. Steuerlich unterscheiden sich die beiden nicht.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Gesellschaftsvertrag in Notariatsaktform. Mindestinhalt sind Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlage jedes Gesellschafters. Optional regelbar sind Geschäftsführung und Vertretung, Generalversammlung, Beschlussfassung, Gewinnverwendung, Aufgriffsrechte und Minderheitenrechte. Zulässig ist inzwischen auch, virtuelle Generalversammlungen im Vertrag vorzusehen.
  2. Bestellung der Geschäftsführer per Beschluss, sofern das nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist.
  3. Stammeinlage einzahlen. Die Bank stellt eine Bestätigung über die Einzahlung der bar zu leistenden Einlagen aus — diese Bankbestätigung ist eine Pflichtbeilage zum Firmenbuchgesuch.
  4. Anmeldung zum Firmenbuch durch sämtliche Geschäftsführer, mit notariell oder gerichtlich beglaubigten Unterschriften. Beizulegen sind Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung, Gesellschafterliste, Geschäftsführerverzeichnis, Bestellungsbeschluss, Musterzeichnungen, die Bankbestätigung und gegebenenfalls ein Gutachten der Wirtschaftskammer über den Firmenwortlaut. Die Eintragung ist konstitutiv: Erst damit existiert die Gesellschaft.
  5. Gewerbeberechtigung. Für gewerbliche Tätigkeiten braucht es eine auf die Gesellschaft lautende Gewerbeberechtigung — die eines Gesellschafters genügt nicht. Zusätzlich ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen; das kann nur der handelsrechtliche Geschäftsführer sein oder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigter, voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der sich im Betrieb entsprechend betätigt.
  6. Finanzamt und Sozialversicherung folgen nach der Eintragung. Wie die Sozialversicherung ausfällt, hängt nicht vom Titel ab, sondern von der Beteiligung — dazu gleich mehr.

Die vereinfachte Gründung über das USP

Unter engen Voraussetzungen geht es auch ohne Notar: Die vereinfachte Gründung ist nur zulässig, wenn eine einzige natürliche Person gründet und zugleich einziger Gesellschafter ist, und wenn die Errichtungserklärung einen standardisierten Inhalt hat. Vorausgesetzt wird eine elektronische Signatur (ID Austria).

Der Ablauf: Zuerst gehen Sie zu Ihrem Kreditinstitut — vorweg klären, ob es diesen Service überhaupt anbietet —, identifizieren sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis, zahlen die Stammeinlage ein und zeichnen die Musterunterschrift. Die Bank übermittelt Identifizierungsdaten, Bankbestätigung und Musterzeichnung an das Firmenbuch, wo sie unter einem Ordnungsbegriff abgelegt werden, etwa der IBAN des Einzahlungskontos. Danach identifizieren Sie sich im Unternehmensserviceportal und übermitteln Errichtungserklärung und Eintragungsantrag elektronisch. Das muss innerhalb weniger Tage nach Ausstellung der Bankbestätigung passieren, weil diese nur beschränkt gilt. Auch hier: Stammkapital 10.000 Euro, davon 5.000 Euro bar; Gerichtsgebühren, die bei Anwendbarkeit des Neugründungs-Förderungsgesetzes entfallen. Das Konto für den Gebühreneinzug darf nicht jenes sein, auf das die Stammeinlage eingezahlt wurde.

Wichtig: Die Vereinfachung gilt nur für die Neugründung. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrags brauchen wieder einen Notariatsakt (alles laut wko.at, Stand August 2026).

Was die GmbH kostet — ehrlich gerechnet

Zu den Honoraren von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern kursieren im Netz viele Zahlen, für die es keine belastbare Quelle gibt; ich nenne deshalb keine. Holen Sie zwei bis drei konkrete Angebote ein — das ist ohnehin aussagekräftiger als jede Spanne. Belastbar sind dagegen die laufenden Posten, und die werden häufiger unterschätzt als die einmaligen:

  • Körperschaftsteuer 23 Prozent auf den Gewinn der Gesellschaft.
  • Mindestkörperschaftsteuer 500 Euro pro Jahr — fällig auch dann, wenn die Gesellschaft keinen Gewinn macht.
  • 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter, einzubehalten und abzuführen (Endbesteuerung).
  • Bilanzierungspflicht: Der Jahresabschluss ist in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres aufzustellen, in den ersten acht Monaten von der Generalversammlung festzustellen und binnen neun Monaten beim Firmenbuch einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Fristen kann unter anderem Haftungen auslösen.

Dazu kommen Gerichtsgebühren bei der Eintragung, die bei Anwendbarkeit des Neugründungs-Förderungsgesetzes entfallen (alles laut wko.at, Stand August 2026). Rechnen Sie diese Posten von Anfang an in die Liquiditätsplanung ein — die Mindestkörperschaftsteuer trifft Sie genau in dem Jahr, in dem noch nichts verdient ist. Wie so eine Planung aufgebaut wird, steht im Beitrag Liquiditätsplanung erstellen; die Excel-Struktur dazu im Beitrag Finanzplan-Vorlage für KMU.

Sozialversicherung: Es kommt auf die Beteiligung an

Die verbreitete Aussage, der Geschäftsführer einer GmbH sei „automatisch Selbständiger und zahlt SVS“, ist falsch. Maßgeblich ist die Beteiligung am Stammkapital:

  • Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung sind im Regelfall als Dienstnehmer nach ASVG pflichtversichert.
  • Bis einschließlich 25 Prozent Beteiligung liegt in aller Regel ebenfalls ASVG-Pflichtversicherung als echter Dienstnehmer vor.
  • Mehr als 25 und weniger als 50 Prozent: ASVG nur, wenn Merkmale abhängiger Beschäftigung vorliegen — eine Sperrminorität schließt das wegen des beherrschenden Einflusses aus; ansonsten greift die GSVG-Pflichtversicherung.
  • 50 Prozent oder mehr: ASVG ist ausgeschlossen.

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter, die nicht zugleich Geschäftsführer sind, sind nicht sozialversicherungspflichtig; an GSVG-versicherte geschäftsführende Gesellschafter schon (laut wko.at, Stand August 2026). Welche Beiträge daraus konkret werden, klären Sie mit der Lohnverrechnung oder der SVS — das ist keine Frage, die man mit einer Prozentspanne aus dem Internet beantworten sollte.

Wann Sie einen Businessplan brauchen

Für die Eintragung ins Firmenbuch braucht es keinen Businessplan. Nötig wird er, sobald fremdes Geld ins Spiel kommt: bei der Hausbank, bei Förderstellen und bei Investoren. Was eine Bank in Österreich konkret sehen will, steht im Beitrag Businessplan für die Bank, die vollständige Liste der Beilagen in der Unterlagen-Checkliste für den Kreditantrag und die Anforderungen an das Zahlenwerk im Beitrag Finanzplan für die Bank.

Ein Punkt, der jungen Kapitalgesellschaften oft entgeht: Beim aws erp-Kredit gelten für Unternehmen, die längstens sechs Jahre vor der Antragstellung gegründet wurden, günstigere Konditionen. Wer eine größere Investition plant, sollte das Zeitfenster kennen. Einen Überblick über die übrigen Instrumente gibt der Beitrag zu den Förderungen in Österreich; die Struktur eines Plans beschreibt die Anleitung zum Businessplan, und wenn Sie zwischen GmbH und Einzelunternehmen noch schwanken, hilft der Beitrag Businessplan für das Einzelunternehmen.

Ich bin CFO, kein Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater — die Gründung selbst begleiten andere. Was ich liefere, ist das Zahlenwerk danach: Der Finanz-Kickstart bringt Plan-GuV, Liquiditätsplan, Planbilanz und Szenarien zum Fixpreis von 1.490 € netto zzgl. 20 % USt. in 10 Werktagen; für die Durchsicht eines bestehenden Plans gibt es das Plan-Review um 490 € netto zzgl. 20 % USt. Was das kostet und wovon es abhängt, steht im Beitrag Businessplan-Kosten; wie das Ergebnis aussieht, zeigt das offene Beispiel.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH in Österreich?

Mindestens 10.000 Euro, davon ist die Hälfte — also 5.000 Euro — bei der Gründung bar einzuzahlen und durch Bankbestätigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Fällen, etwa bei bestimmten Umgründungen zur Fortführung eines mindestens seit fünf Jahren bestehenden Unternehmens (laut wko.at, Stand August 2026).

Gibt es das Gründungsprivileg noch?

Nein. Da das Mindeststammkapital seit 1. Jänner 2024 bei 10.000 Euro liegt, besteht laut WKO kein Bedarf mehr für gesetzliche Regelungen über die Gründungsprivilegierung. Bestehende gründungsprivilegierte GmbHs müssen die betreffenden Bestimmungen bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrags beseitigen.

Kann man eine GmbH ohne Notar gründen?

Nur im Weg der vereinfachten Gründung über das Unternehmensserviceportal — und die ist auf die Gründung durch eine einzige natürliche Person beschränkt, die zugleich einziger Gesellschafter ist, mit standardisierter Errichtungserklärung und elektronischer Signatur (ID Austria). Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrags erfordern wieder einen Notariatsakt.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und FlexCo?

Beide haben 10.000 Euro Mindeststammkapital mit hälftiger Bareinzahlung. Die FlexCo erlaubt Stammeinlagen ab 1 Euro, stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile bis 24,99 Prozent des Stammkapitals für Mitarbeiterbeteiligungen, Anteilsübertragungen per Privaturkunde statt Notariatsakt sowie mehr Spielraum bei Beschlussfassung und Kapitalmaßnahmen. Steuerlich gibt es keinen Unterschied.

Welche Steuern zahlt eine GmbH?

23 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn, mindestens aber 500 Euro Mindestkörperschaftsteuer pro Jahr — auch ohne Gewinn. Auf Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen (laut wko.at, Stand August 2026).

Bis wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres aufzustellen; die Feststellung durch die Generalversammlung hat in den ersten acht Monaten zu erfolgen, die Einreichung beim Firmenbuch binnen neun Monaten. Fristverstöße können unter anderem Haftungen auslösen.

Vor einem Banktermin? Ich baue das Zahlenwerk, das der Kreditprüfer erwartet — Plan-GuV, Liquidität, Planbilanz, Szenarien — zum Fixpreis, in 10 Werktagen. Oder sehen Sie erst, wie ich arbeite →

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JL Jan-Rudolph Lenzbauer CFO · Inhaber Lenz Consulting — Finanzmodelle & Businesspläne ÜBER MICH →