Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lenz Consulting
Stand: 10.07.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der Lenz Consulting (Jan-Rudolph Lenzbauer, Einzelunternehmen, Am Walzwerk 19/10, 7111 Parndorf, Österreich) gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Erstellung von Finanz- und Businessplänen, Finanzmodellen und Plan-Reviews (Produkte: Finanz-Kickstart, Investor-Ready-Businessplan, Plan-Review) sowie individueller Vereinbarungen.
1.2 Mit der Beauftragung einer Leistung akzeptieren Sie diese AGB in vollem Umfang. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn diese von der Lenz Consulting schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Der Vertrag kommt in mehreren Schritten zustande: Auf Ihre Anfrage folgt ein Erstgespräch, auf dessen Grundlage die Lenz Consulting ein schriftliches Angebot (Fixpreis) erstellt. Mit Ihrer Annahme dieses Angebots in Textform (beispielsweise per E-Mail) kommt der Vertrag zustande. Alternativ kommt der Vertrag beim Direktkauf über die auf der Website angebotenen Stripe-Zahlungslinks mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande; der Leistungsumfang ergibt sich dabei aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website.
2. Leistungsumfang und Erbringung
2.1 Die Leistungen werden gemäß dem beauftragten Produkt (Finanz-Kickstart, Investor-Ready-Businessplan, Plan-Review) oder gemäß individueller Vereinbarung erbracht.
2.2 Die Dienstleistungen werden online erbracht (per E-Mail, Videokonferenz oder Telefon). Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
2.3 Der zeitliche Rahmen für die Erstellung richtet sich nach dem beauftragten Produkt und beginnt jeweils ab Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des ausgefüllten Briefing-Fragebogens:
- Finanz-Kickstart: 10 Werktage ab Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des ausgefüllten Briefing-Fragebogens
- Investor-Ready-Businessplan: 10 Werktage ab Eingang des Briefings
- Plan-Review: 5 Werktage ab Eingang des zu prüfenden Plans
Dies sind Orientierungswerte und keine verbindlichen Deadlines. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers führen nicht zu einer Verlängerung der Haftung des Aufnehmers.
3. Keine Erfolgsgarantie
3.1 WICHTIG – KEINE ERFOLGSZUSAGE: Ein Businessplan ist ein Planungs- und Geschäftsdokument. Weder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg noch eine Kreditbewilligung oder Investitionszusage werden geschuldet oder zugesichert.
3.2 Die endgültige Entscheidung über Kreditvergabe, Förderungen oder Investitionen trifft ausschließlich die jeweilige Bank, Förderungsstelle oder der Investor – nicht die Lenz Consulting. Der Businessplan stellt nur eine Grundlage für deren Entscheidung dar.
3.3 Die Lenz Consulting übernimmt keine Haftung für:
- Ablehnung von Kreditanträgen oder Förderanträgen
- Unrichtige oder veraltete Marktprognosen
- Änderungen in Marktbedingungen nach Erstellung des Businessplans
- Finanzielle Verluste oder fehlende Rentabilität des Unternehmens des Auftraggebers
- Unvollständigkeiten in den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen
3.4 Die Lenz Consulting ist ein Einzelunternehmen. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung, wie sie beispielsweise bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorliegt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise: Die Preise werden individuell als Fixpreis in einem schriftlichen Angebot ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Gegenüber Verbrauchern wird im Angebot zusätzlich der Bruttobetrag ausgewiesen. Es gilt der im schriftlichen Angebot genannte Fixpreis.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Bei Beauftragung über ein Angebot erfolgt die Zahlung in zwei Teilbeträgen: 50 % bei Beauftragung und 50 % bei Lieferung, per Rechnung und Banküberweisung. Beim Direktkauf über einen Stripe-Zahlungslink wird der Gesamtpreis bei Bestellung über den Zahlungsdienstleister Stripe fällig; eine ordnungsgemäße Rechnung wird im Anschluss übermittelt.
4.3 Zahlungsart: Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder — beim Direktkauf — über die im Stripe-Checkout angebotenen Zahlungsmethoden.
4.4 Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug behält sich die Lenz Consulting das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen und das Projekt zu stornieren.
5. Überarbeitungen und Änderungen
5.1 Jedes Produkt beinhaltet eine definierte Anzahl von Überarbeitungsrunden (siehe Leistungsbeschreibung):
- Finanz-Kickstart: 1 Überarbeitungsrunde inklusive
- Investor-Ready-Businessplan: 2 Überarbeitungsrunden inklusive
- Plan-Review: keine Überarbeitungsrunde (die Prüfung des bestehenden Plans ist selbst die Leistung)
5.2 Weitere Überarbeitungsrunden können gegen gesonderte schriftliche Vereinbarung zu einem im Angebot ausgewiesenen Fixpreis (netto zzgl. USt.) beauftragt werden.
5.3 Eine Überarbeitungsrunde umfasst die Bearbeitung von gesammelten Änderungswünschen, die innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung eingereicht werden.
5.4 Mit dem Begriff „Überarbeitung" werden Anpassungen basierend auf dem Feedback des Auftraggebers bezeichnet. Grundlegend neue Geschäftsideen oder drastische Umstrukturierungen nach Abgabe des finalen Businessplans können als neue, separat zu bepreisende Projekte behandelt werden.
6. Stornierung und Widerrufsrecht
6.1 Widerrufsrecht für Verbraucher (gemäß FAGG):
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Lenz Consulting mittels einer eindeutigen Erklärung (beispielsweise per E-Mail an jan@lenz-consulting.at) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis setzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, muss die Lenz Consulting alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, schulden Sie einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung Ihres Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Jan-Rudolph Lenzbauer, Lenz Consulting, Am Walzwerk 19/10, 7111 Parndorf, Österreich
E-Mail: jan@lenz-consulting.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________
Bestellt am: _______________
Name des Verbrauchers: _______________
Anschrift des Verbrauchers: _______________
Datum: _______________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Hinweis zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf einen vorzeitigen Leistungsbeginn erklären Sie, dass die Lenz Consulting vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf. Sie werden darüber informiert, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Falls Sie den Vertrag nach Beginn der Leistung widerrufen, schulden Sie der Lenz Consulting einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen.
6.2 Stornierung nach Arbeitsbeginn:
Wenn Sie Ihr Projekt nach Beauftragung stornieren, hat die Lenz Consulting Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen (anteilige Verrechnung nach Leistungsfortschritt). Als Orientierung gelten folgende Stornierungsstaffeln:
- Innerhalb von 2 Werktagen nach Beauftragung: 25 % der Gebühr werden einbehalten
- Ab dem 3. Werktag nach Beauftragung: 50 % der Gebühr werden einbehalten
- Nach Übermittlung des ersten Entwurfs: 75 % der Gebühr werden einbehalten
Diese Beträge orientieren sich am typischen Arbeitsaufwand in der jeweiligen Phase. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Punkt 6.1) bleibt davon unberührt.
6.3 Bei Stornierung wird Ihnen der bis dahin fertiggestellte Teil des Businessplans (falls vorhanden) zur Verfügung gestellt.
7. Werknutzungsrecht und Nutzungsrechte
7.1 Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht am erstellten Businessplan. Sie dürfen diesen frei nutzen, vervielfältigen und an Dritte weitergeben. Das Urheberrecht gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) verbleibt beim Ersteller.
7.2 Die Lenz Consulting behält sich das Recht vor, den Businessplan (anonymisiert oder mit Ihrem schriftlichen Einverständnis) als Referenz für das Portfolio zu verwenden.
7.3 Das Werknutzungsrecht umfasst die Nutzung für Ihr eigenes Unternehmen, die Weitergabe an Banken, Investoren und Förderstellen sowie die Verwendung in Geschäftsgesprächen. Nicht umfasst ist die kommerzielle Weiterverwertung des Businessplans durch Dritte (beispielsweise Weiterverkauf oder Verwendung als Vorlage für andere Unternehmen).
8. Pflichten des Auftraggebers und Mitwirkung
8.1 Sie sind verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und aktueller Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Geschäftsidee.
8.2 Die Lenz Consulting ist nicht verantwortlich für Fehler oder Ungenauigkeiten, die aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen von Ihnen entstehen.
8.3 Sie verpflichten sich, die vereinbarten Termine (Erstgespräch, Feedback-Runden) einzuhalten.
8.4 Verspätetes Feedback kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Die jeweilige Lieferfrist wird entsprechend verlängert.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Die Lenz Consulting behandelt Ihre Geschäftsinformationen und Daten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter (außer für technisch notwendige Prozesse wie Hosting).
9.2 Eine Ausnahme besteht für gesetzliche Anforderungen (beispielsweise Behördenanordnungen) oder falls Sie Ihr Einverständnis erteilen.
9.3 Alle Daten werden gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und österreichischem Datenschutzgesetz verarbeitet. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
10. Keine Rechts- oder Steuerberatung
WICHTIG: Die Leistungen der Lenz Consulting stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Finanzberatung dar. Für spezifische Fragen zu Steuern, Recht oder Finanzen sollten Sie einen qualifizierten Fachmann konsultieren:
- Steuerberater für Steuerfragen
- Rechtsanwalt für juristische Fragen
- Finanzberater für Finanzinvestitionen
11. Gewährleistung
11.1 Die Lenz Consulting garantiert, dass der Businessplan nach besten Fachkenntnissen und mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wird.
11.2 Sollten erkennbare Mängel auftreten (beispielsweise mathematische Fehler oder offensichtliche Auslassungen), werden diese kostenfrei korrigiert.
11.3 Mängel sollten möglichst zeitnah nach Erhalt des Businessplans gemeldet werden, damit diese rasch korrigiert werden können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die Lenz Consulting haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Personenschäden.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des bezahlten Auftragswerts. Dies gilt nicht für Personenschäden.
12.3 Die Lenz Consulting haftet nicht für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder indirekte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Die Haftungsbeschränkungen in 12.2 und 12.3 gelten nur, soweit sie mit den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vereinbar sind. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Geschäftsgeheimnis und Vertraulichkeit
13.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Lenz Consulting Ihr Projekt als Geschäftsgeheimnis behandelt.
13.2 Die Lenz Consulting wird Ihren Businessplan nicht ohne Ihre schriftliche Genehmigung an Dritte weitergeben.
14. Rechnungsstellung und Buchhaltung
14.1 Für jede Beauftragung stellt die Lenz Consulting eine Rechnung aus (Anzahlung bei Beauftragung, Schlussrechnung bei Lieferung).
14.2 Die Rechnungen enthalten die österreichische Umsatzsteuer in der geltenden Höhe (derzeit 20 %) und weisen diese gesondert aus.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Diese AGB unterliegen österreichischem Recht, insbesondere dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
15.2 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Wien zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen gemäß § 14 KSchG.
15.3 Die Parteien werden versuchen, alle Streitigkeiten zunächst außergerichtlich beizulegen.
16. Änderungen der AGB
16.1 Die Lenz Consulting behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten für neue Verträge ab sofort.
16.2 Bestehende Verträge werden von Änderungen nicht rückwirkend beeinflusst.
17. Optionale Zusatzleistungen
17.1 Zusatzleistungen (z. B. Pitch-Deck, Investoren-Recherche) werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erbracht und gesondert angeboten.
18. Förderberatungs-Vermittlung (kostenloser Zusatzservice)
18.1 Als kostenlosen Zusatzservice vermittelt die Lenz Consulting auf Wunsch den Kontakt zu einem externen Förderberater. Es handelt sich hierbei um eine reine Kontaktvermittlung. Die Förderberatung selbst wird von einem unabhängigen Dritten erbracht.
18.2 Die Lenz Consulting übernimmt keine Haftung für die Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom externen Förderberater erbrachten Beratungsleistungen. Zwischen Ihnen und dem Förderberater entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis.
18.3 Die Kontaktvermittlung ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf eine tatsächliche Förderung oder Förderzusage.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
19.2 Die Beziehung zwischen den Parteien ist eine unabhängige Geschäftsbeziehung. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis oder Partnership.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
E-Mail-Adresse der Lenz Consulting: jan@lenz-consulting.at
Stand: 10.07.2026
Letzte Aktualisierung: 10.07.2026