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GRÜNDUNG & RECHT27. Juli 2026·9 MIN LESEZEIT

MA35-Businessplan: Anforderungen für die Rot-Weiß-Rot – Karte (Selbständige) 2026

Was die Behörde im Businessplan sehen will, wie Sie den wirtschaftlichen Nutzen belegen und woran Anträge scheitern. Aus der CFO-Praxis, mit Behördenangaben Stand Juli 2026.

Die kurze Antwort vorab

Die MA 35 verlangt für die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte keinen frei formulierten Werbetext, sondern den Nachweis eines gesamtwirtschaftlichen Nutzens Ihrer geplanten Tätigkeit — belegt über einen strukturierten Businessplan mit Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse und über den Nachweis, dass Sie entweder Investitionskapital nach Österreich bringen oder Arbeitsplätze schaffen. Laut wien.gv.at (MA 35), Stand Juli 2026, ist dieser Nutzen etwa dann gegeben, wenn Sie mindestens 100.000 Euro investieren, Arbeitsplätze schaffen oder sichern, oder Ihre Tätigkeit wesentliche Bedeutung für eine ganze Region hat. Über genau diese Frage erstellt das AMS laut migration.gv.at binnen drei Wochen ein Gutachten — und daran entscheidet sich Ihr Antrag.

Ich gehe im Folgenden durch, wer diese Karte braucht, was die Behörde im Businessplan konkret sehen will, welchen Finanzteil ich als CFO ergänze, welche Nachweise und Kosten anfallen und woran Anträge in der Praxis scheitern. Alle Behördenangaben stammen von migration.gv.at und wien.gv.at, Stand Juli 2026 — maßgeblich sind immer die geltende Rechtslage (NAG, AuslBG) und die Vorgaben der für Sie zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Einreichung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige braucht

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten — also Ländern außerhalb von EWR und Schweiz —, die in Österreich eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Sie ist laut migration.gv.at zunächst 24 Monate gültig und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur selbständigen Tätigkeit, für die sie erteilt wurde. Ein Punktesystem wie bei anderen Varianten der Rot-Weiß-Rot – Karte gibt es hier nicht; entscheidend ist allein der gesamtwirtschaftliche Nutzen.

Genau dieser Begriff ist der Kern des Verfahrens. Ihre Tätigkeit muss einen Nutzen stiften, der über den rein betrieblichen Vorteil für Ihr eigenes Unternehmen hinausgeht. Die Behörde nennt dafür vier typische Konstellationen: einen nachhaltigen Transfer von Investitionskapital von mindestens 100.000 Euro nach Österreich, die Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze, einen Transfer von Know-how oder neuen Technologien, oder eine wesentliche Bedeutung Ihres Unternehmens für eine ganze Region (laut migration.gv.at, Stand Juli 2026). Es genügt, wenn eine dieser Bedingungen glaubhaft erfüllt ist — aber sie muss belegt sein, nicht bloß behauptet.

Was die MA 35 im Businessplan sehen will

Für die Prüfung des wirtschaftlichen Nutzens verlangt die Behörde einen Businessplan. Für Wien stellt die MA 35 dafür sogar ein eigenes Formular bereit, das Sie verwenden sollten (laut wien.gv.at, Stand Juli 2026). Inhaltlich geht es um eine Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse sowie um Beschreibung und Ziele Ihrer geplanten unternehmerischen Tätigkeit. Anders als ein Pitch für Investoren ist das kein Werbedokument: Die Behörde prüft nüchtern, ob Ihr Vorhaben tragfähig ist und den behaupteten Nutzen realistisch erwarten lässt.

In der Praxis heißt das: Der Text muss zeigen, was Sie anbieten, für welchen Markt, gegen welchen Wettbewerb und an welchem Standort — und er muss zu den Zahlen passen, mit denen Sie den wirtschaftlichen Nutzen belegen. Wenn Sie mit Investitionskapital argumentieren, muss der Plan erklären, wofür diese 100.000 Euro verwendet werden und woher sie stammen. Wenn Sie mit Arbeitsplätzen argumentieren, muss nachvollziehbar sein, wann welche Stellen entstehen und wie das Unternehmen sie finanziert. Den Nachweis selbst führen Sie laut wien.gv.at etwa über Kontoauszüge oder Vorverträge.

Der Finanzteil: Was ich als CFO ergänze

Die Behörde gibt keinen bis ins Detail normierten Finanzplan vor — aber genau hier entscheidet sich, ob das AMS Ihren wirtschaftlichen Nutzen im Gutachten bestätigt. Ein Businessplan, der einen Kapitaltransfer oder Arbeitsplätze verspricht, ohne dass die Zahlen das tragen, fällt in der Prüfung auf. Deshalb baue ich zu jedem Businessplan für die MA 35 denselben Finanzteil, den auch eine Bank sehen wollte: eine Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, eine Liquiditätsplanung und einen Nachweis der Kapitalherkunft, der zeigt, dass das Investitionskapital tatsächlich vorhanden ist.

Üblich und sinnvoll ist eine Planung über drei Jahre, das erste Jahr auf Monatsbasis — nicht weil ein Gesetz es fordert, sondern weil eine monatliche Sicht die Anlaufphase und den Kapitalbedarf ehrlich abbildet. Wer nur Jahressummen zeigt, verdeckt genau die Liquiditätsengpässe, an denen junge Betriebe scheitern. Wie dieses Zahlenwerk Schritt für Schritt aufgebaut wird, habe ich in der Anleitung zum Finanzplan-Erstellen beschrieben; die Besonderheiten für Ein-Personen-Unternehmen — von der SVS bis zur Rechtsform — finden Sie im Beitrag Businessplan für Einzelunternehmen.

Nachweise, Kosten und Ablauf

Neben dem Businessplan verlangt die MA 35 laut wien.gv.at (Stand Juli 2026) unter anderem ein gültiges Reisedokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto, den Nachweis des Investitionskapitals oder der geplanten Arbeitsplätze (etwa Kontoauszüge oder Vorverträge), die gewerberechtliche Bewilligung sowie den Nachweis einer in Österreich leistungspflichtigen Krankenversicherung — zum Beispiel über die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Beim Erstantrag kommt eine Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland (höchstens drei Monate alt) dazu, bei der Verlängerung eine aktuelle Selbstauskunft aus einem Gläubigerschutzverband.

Die Antragsgebühr beträgt 218 Euro je Rot-Weiß-Rot – Karte (laut wien.gv.at, Stand Juli 2026; für vor dem 1. Jänner 2026 eingebrachte Anträge galten 212 Euro). Den Antrag stellen Sie persönlich — im Ausland bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde oder, bei rechtmäßigem Aufenthalt, im Inland; in Wien beim Business Immigration Office der MA 35 nach Online-Terminbuchung. Die Aufenthaltsbehörde leitet den Antrag an das AMS weiter, das laut migration.gv.at binnen drei Wochen sein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen erstellt. Fällt es positiv aus und liegen die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen vor, wird die Karte ausgestellt.

Merken Sie sich die Logik des Verfahrens: Bewertet wird nicht Ihre Person, sondern der volkswirtschaftliche Nutzen Ihres Vorhabens. Der Businessplan ist das Dokument, das diesen Nutzen belegt — und das AMS-Gutachten ist die Hürde, auf die er einzahlen muss.

Häufige Ablehnungs- und Rückfragegründe

Aus der Systematik des Verfahrens und der Praxis lassen sich die Stolpersteine klar benennen:

  • Der wirtschaftliche Nutzen ist nur behauptet. „Ich schaffe Arbeitsplätze“ ohne Zeitplan, Stellenprofil und Finanzierung trägt kein positives Gutachten.
  • Der Kapitalnachweis fehlt oder passt nicht. Wer mit 100.000 Euro argumentiert, muss deren Herkunft und Verfügbarkeit belegen — die Zahl allein im Plan genügt nicht.
  • Plan und Zahlen widersprechen sich. Wenn der Text von schnellem Wachstum spricht, die Liquiditätsplanung aber keine Mittel dafür ausweist, entsteht genau der Bruch, den Prüfer suchen.
  • Keine echte Markt- und Standortanalyse. Allgemeinplätze statt konkreter Aussagen zu Zielgruppe, Wettbewerb und Standort schwächen den Nachweis.
  • Unterlagen unvollständig. Eine fehlende Gewerbeberechtigung, ein fehlender Versicherungsnachweis oder fehlende Übersetzungen verzögern das Verfahren oft um Wochen.

Ablauf und professionelle Erstellung

Der wirksamste Hebel ist, Businessplan und Finanzteil von Anfang an als eine Einheit zu bauen, die dem AMS-Gutachten standhält. In der Praxis heißt das: erst den wirtschaftlichen Nutzen sauber definieren (Kapital, Arbeitsplätze oder regionale Bedeutung), dann Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse darauf ausrichten und schließlich ein Zahlenwerk hinterlegen, das die Behauptungen trägt. Wer die Reihenfolge umdreht und die Zahlen nachträglich passend macht, produziert genau die Widersprüche, die zur Rückfrage führen.

Wenn Sie den Businessplan nicht selbst schreiben wollen: Mein Investor-Ready-Businessplan liefert den vollständigen Plan samt Markt- und Konkurrenzanalyse und belastbarem Finanzteil ab 2.590 € netto zzgl. 20 % USt. Brauchen Sie nur das Zahlenwerk, weil der Textteil schon steht, reicht der Finanz-Kickstart zum Fixpreis von 1.490 € netto zzgl. 20 % USt. in 10 Werktagen. Worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters achten sollten, habe ich im Beitrag Businessplan schreiben lassen zusammengefasst.

Häufige Fragen

Muss ich für die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige wirklich 100.000 Euro investieren?

Nein. Die 100.000 Euro Investitionskapital sind laut migration.gv.at nur eine von mehreren Möglichkeiten, den gesamtwirtschaftlichen Nutzen zu belegen. Alternativ zählen die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, ein Transfer von Know-how oder neuen Technologien oder eine wesentliche Bedeutung für eine ganze Region. Entscheidend ist, dass mindestens eine dieser Bedingungen glaubhaft und belegt ist.

Verlangt die MA 35 einen bestimmten Finanzplan?

Die Behörde schreibt keinen bis ins Detail normierten Finanzplan vor, verlangt aber einen Businessplan mit Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse sowie den Nachweis des Kapitaltransfers oder der Arbeitsplätze. Aus meiner Praxis trägt ein Antrag deutlich besser, wenn ihm ein belastbarer Finanzteil — Plan-GuV, Liquidität und Kapitalherkunft — über drei Jahre zugrunde liegt, das erste Jahr auf Monatsbasis.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Das AMS erstellt laut migration.gv.at binnen drei Wochen ein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Die Gesamtdauer bis zur Karte hängt zusätzlich von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und den allgemeinen Voraussetzungen ab; unvollständige Anträge verlängern das Verfahren.

Was kostet der Antrag?

Die Antragsgebühr beträgt laut wien.gv.at 218 Euro je Rot-Weiß-Rot – Karte (Stand Juli 2026). Das ist die Behördengebühr; die Kosten für die Erstellung des Businessplans kommen je nach Anbieter dazu.

Wie lange gilt die Karte und wie geht es danach weiter?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige wird für höchstens 24 Monate ausgestellt. Danach ist bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Niederlassungsbewilligung möglich, später eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus; nach fünf Jahren durchgehender Niederlassung kommt der Daueraufenthalt EU in Betracht (laut wien.gv.at, Stand Juli 2026).

Wo finde ich die verbindlichen Anforderungen?

In den Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde sowie auf migration.gv.at und — für Wien — wien.gv.at, jeweils samt Antrags- und Businessplan-Formular. Dieser Beitrag gibt den Stand Juli 2026 wieder und ersetzt weder die Rechtslage (NAG, AuslBG) noch eine Rechts- oder Steuerberatung.

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JL Jan-Rudolph Lenzbauer CFO · Inhaber Lenz Consulting — Finanzmodelle & Businesspläne ÜBER MICH →